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Aktivitäten und Veranstaltungen der letzten Jahre
Tag ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer der südrheinischen diakonischen Betreuungsvereine am 02.09.17 in Ingelheim
Von Ludwigshafen im Süden bis Königswinter im Norden, von Wetzlar im Osten bis Trier im Westen kamen haupt- und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer der südrheinischen diakonischen Betreuungsvereine mit Auto, Bus und Bahn nach Ingelheim. Auch 8 ehrenamtliche u. 1 hauptamtlicher Mitarbeiter unseres Betreuungsvereins in Ahrweiler hatten den Weg ins St. Kilianhaus problemlos gefunden. Hier hatte die Kollegin Miriam Bönning und ihre engagierten Ehrenamtlichen vom Betreuungsverein der Diakonie Ingelheim ein vegetarisches Frühstück mit regionalen Produkten aber natürlich auch Kaffee u. Tee vorbereitet. Beim anschließenden interaktiven Vortrag zum Thema „Stressprävention durch Achtsamkeit“ konnte die Referentin nicht nur mit Theorie, sondern auch mit praktischen Übungen überzeugen. Nach dem ebenfalls vegetarischen Mittagessen gab es in drei Gruppen Führungen durch die bekannte Ingelheimer Kaiserpfalz. Hierbei erfuhren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Wissenswertes über die Erbauung im 8. Jahrhundert und die Politik der Mächtigen der damaligen Zeit.
In Ingelheimer Cafés ließ man den Tag gemütlich ausklingen und freute sich über eine gelungene Veranstaltung.
Hier gehts zum Presseartikel der "Allgemeinen Zeitung Ingelheim" >>>
21 Teilnehmern Kenntnisse im Betreuungsrecht vermittelt
Betreuungsvereine der Diakonie und des SKFM informieren in Bad Neuenahr
Menschen beistehen und ihnen das Leben trotz Alter, Krankheit oder Behinderung lebenswert machen, das wollen Männer und Frauen, die sich in Bad Neuenahr-Ahrweiler auf eine rechtliche Betreuung vorbereiten. So galt es, sich an vier Abenden in den Räumen der Katholischen Familienbildungsstätte im Mehrgenerationenhaus Bad Neuenahr-Ahrweiler Zeit zu nehmen. Die Veranstaltungsreihe des Betreuungsvereins der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region im Diakonischen Werk und des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – in Kooperation mit der Familienbildungsstätte richtete sich vor allem an Menschen, die ehrenamtlich eine gesetzliche Betreuung führen oder führen wollen – egal ob als Familienangehöriger oder aus sozialem Engagement.
Unter der Anleitung von Marion Eisler und Uwe Moschkau vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V. und Ralph Seeger vom Betreuungsverein des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – schlossen 21 Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Grundkurs im zweiten Halbjahr ab. Einige Teilnehmer führen im Rahmen der Familie bereits eine Betreuung, andere waren gekommen, um sich über das Betreuungs-recht zu informieren, da ein Betreuer für Angehörige bestellt worden ist.
Vermittelt wurde, wie man Betreuten in Fragen des Betreuungsverfahrens, der Gesundheitsfürsorge, beim Umgang mit Behörden, in der Vermögensverwaltung, bei Wohnungsangelegenheiten oder bei der Bestimmung des Aufenthalts helfen kann. Die Referenten stellten in ihrer überarbeiteten Präsentation auch trockene rechtliche Themen anschaulich und unterhaltsam dar.
Ganz praxisnah sprach Marion Eisler zum Thema Patientenverfügung im Betreuungsfall. Und die Teilnehmer erfuhren, dass sedierende Medikamente im Heim einer Genehmigung durch das Betreuungsgericht bedürfen, etwa, um den Betreuten am Weggehen zu hindern. Dass es sich hierbei um eine „freiheitsentziehende Maßnahmen“ handeln kann, war von Ralph Seeger zu erfahren.
Die Schulung unter dem Motto „Unterstützung statt Entmündigung“ betonte die Notwendigkeit, den Betreuten in alle Entscheidungen einzubinden. Auch Uwe Moschkau sensibilisierte die Gruppe in diesem Sinne, stets Willen und Wünsche des Betreuten zu berücksichtigen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeigten sich dankbar für die praxisnahe, mit Fallbeispielen gespickte Darstellung. Auch diesmal ließen Marion Eisler, Uwe Moschkau und Ralph Seeger die Teilnehmer nicht gehen, ohne ihnen diverse Unterlagen mit praktischen Tipps zur Führung einer Betreuung mit an die Hand zu geben. Die meisten – bis zu 85 Prozent – fühlten sich gut informiert und sind bereit, eine Betreuung zu übernehmen.

Eine weitere Informationsveranstaltung zum Thema „Patientenverfügung“ findet am
Dienstag, 3. November 2015, um 18:00 Uhr in der Familienbildungsstätte Bad Neuenahr-Ahrweiler in der Weststraße 6 statt. Unter der Leitung von Marion Eisler und Ralph Seeger werden sich Diplom Theologe Albert Krämer und Rechtsanwalt David Schnöger mit Patientenverfügungen aus theologischer und juristischer Sicht auseinandersetzen.
Weitere Informationen:
• SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.;
Telefon: 0 26 41/20 12 78
• Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region im Diakonischen Werk, Telefon: 02641/3283
• Familienbildungsstätte in Bad Neuenahr, Telefon: 0 26 41/270 39
Eine telefonische Beratung bei den Betreuungsvereinen ist ebenfalls möglich:
SKFM-Ahrweiler; Telefon: 02641 / 20 12 78
Diakonisches Werk; Telefon: 02641 / 32 83
14 Teilnehmern Kenntnis im Betreuungsrecht vermittelt
Betreuungsvereine der Diakonie und des SKFM informieren in Bad Neuenahr
Menschen beistehen und ihnen das Leben trotz Alter, Krankheit oder Behinderung lebenswert machen, das wollen Männer und Frauen, die sich in Bad Neuenahr-Ahrweiler auf eine rechtliche Betreuung vorbereiten. So galt es, sich an vier Abenden in den Räumen der Katholischen Familienbildungsstätte im Mehrgenerationenhaus Bad Neuenahr-Ahrweiler Zeit zu nehmen. Die Veranstaltungsreihe des Betreuungsvereins der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region im Diakonischen Werk und des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – in Kooperation mit der Familienbildungsstätte richtete sich vor allem an Menschen, die ehrenamtlich eine gesetzliche Betreuung führen oder führen wollen – egal ob als Familienangehöriger oder aus sozialem Engagement.
Unter der Anleitung von Marion Eisler und Uwe Moschkau vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V. und Ralph Seeger vom Betreuungsverein des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – schlossen 14 Teilnehmerinnen und Teilnehmer den ersten Grundkurs dieses Jahres ab.
Vermittelt wurde, wie man Betreuten in Fragen des Betreuungsverfahrens, der Gesundheitsfürsorge, beim Umgang mit Behörden, in der Vermögensverwaltung, bei Wohnungsangelegenheiten oder bei der Bestimmung des Aufenthalts helfen kann.
Ganz praxisnah wurden die Fragen umfassend beantwortet, etwa wie bei der Erstellung des Vermögensverzeichnisses der Wert von Möbeln, Haushalts- und Kunstgegenständen ermittelt werden kann. Dabei bedienten sich die drei Referenten praktischer Beispiele. Und Ralph Seeger verdeutlichte den interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern, wer z.B. die Haftung im Schadensfall übernimmt: „Ausschließlich für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer gibt es eine Sammelvermögensschadens-haftpflichtversicherung, die mit der Übernahme der ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuung automatisch vom Land Rheinland-Pfalz abgeschlossen ist. Im Schadensfall würde diese eintreten. Nähere Infos hierzu finden Sie im Internet unter www.wir-tun-was.de. Im Rahmen einer kostenlosen Mitgliedschaft in einem unserer Betreuungsvereine gibt es noch weitere Versicherungen, die für die betreuenden Mitglieder abgeschlossen werden. Im Kreis Ahrweiler können Sie diesbezüglich die Betreuungsvereine des SKFM-Ahrweiler und des Diakonischen Werkes fragen.“ Außerdem erklärte Uwe Moschkau, was unter einem „Einwilligungsvorbehalt“ zu verstehen ist und unter welchen Voraussetzungen dieser überhaupt eingerichtet werden kann: „Denn der Einwilligungsvorbehalt stellt einen massiven Eingriff in die Rechte eines Menschen dar. Deshalb wird die Erforderlichkeit vom Amtsgericht streng geprüft. Nur wenn eine schwerwiegende Gefährdung der betreuten Person gegeben ist und ein Facharzt den Einwilligungsvorbehalt als notwendig erachtet, kann er eingerichtet werden.“
Eine Kurseinheit zum Thema Betreuungsrecht ist abgeschlossen, doch die nächste erfolgt ab dem 8. September 2015.
Jahresprogramm der Betreuungsvereine und Betreuungsbehörde vorgestellt
Vor dem Amtsgericht Sinzig präsentieren (von links) Ralph Seeger, Barbara Olbrich-Schuh, Marion Eisler, Uwe Moschkau, Ralf Düngen und Ulrich Marx den neuen Fleyer.
Rechtspflegerin Barbara Olbrich-Schuh vom Amtsgericht Sinzig, Marion Eisler und Uwe Moschkau – Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V. vom Diakonischen Werk – Ralph Seeger – Betreuungsverein des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – sowie Ralf Düngen und Ulrich Marx – Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Ahrweiler – haben das neue Jahresprogramm jetzt der Öffentlichkeit vorgestellt. Der ansprechende Flyer ist mit den wichtigsten Telefonnummern und Ansprechpartnern ein unerlässlicher Wegweiser in Sachen gesetzliche Betreuung und gibt Informationen zur Arbeit der Betreuungsvereine.
Der Flyer ist eine gute Handreichung für Angehörige, die eine Betreuung führen und für alle, die sich für die Tätigkeit als ehrenamtliche Betreuerin oder als ehrenamtlicher Betreuer interessieren. Schließlich zählen die Vermittlung von Betreuungen an ehrenamtliche Betreuer sowie die Führung von gesetzlichen Betreuungen durch eigene hauptamtliche Mitarbeiter zu den Kernaufgaben der Betreuungsvereine: Die beiden Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler zählen insgesamt 237 Mitglieder und führen mit ihren haupt- und ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern insgesamt 268 Betreuungen, Tendenz steigend.
Im Jahr 2014 wurden die Veranstaltungen der Betreuungsvereine von 828 Personen besucht – vor allem die Veranstaltungen zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Auf Wunsch können die Mitarbeiter der Betreuungsvereine zu diesen Themen auch von Firmen, Vereinen, Kirchengemeinden oder anderen Institutionen als Referenten angefragt werden.
Gefördert werden die Betreuungsvereine durch das Land Rheinland-Pfalz und den Kreis Ahrweiler.
Das Programm liegt in allen Arztpraxen, Apotheken, Evangelischen Gemeindehäusern, Katholischen Pfarrheimen und den Amtsgerichten in Sinzig und Ahrweiler aus und kann bezogen werden bei:
Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V.
Peter-Jansen-Straße 20
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefon: 0 26 41/32 83
dw-ahrweiler@kirchenkreis-koblenz.de
www.diakonie-koblenz.de
Betreuungsverein – SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.
Ehlinger Straße 47
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefon: 0 26 41/20 12 78
info@skfm-ahrweiler.de
www.skfm-ahrweiler.de
Betreuungsbehörde –
Kreisverwaltung Ahrweiler
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefon: 0 26 41/97 54 24
info@aw-online.de
www.kreis-ahrweiler.de
„Wir sind da-nn mal weg?!“
Praxisnahes Wissen zum Betreuungsrecht vermittelt
Grundkurs der Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler begeisterte 21 Teilnehmer
Ehrenamtliche Betreuer wollen Menschen beistehen und ihnen das Leben trotz Alter, Krankheit oder Behinderung lebenswert machen. Eine große Verantwortung mit vielen Aufgaben, die den einen oder die andere durchaus verunsichern kann. Unter den Betreuern besteht daher ein großes Interesse, sich auf eine rechtliche Betreuung vorzubereiten bzw. als gesetzlicher Betreuer sein Wissen zu vertiefen – egal ob als Familienangehöriger oder aus sozialem Engagement. Der Vermittlung von Fach- und Detailwissen fällt dabei eine besondere Bedeutung zu, wie Ralph Seeger vom Betreuungsverein des SKFM – Katholischer Verein betont: „Wichtig ist, auch ehrenamtliche Betreuer ausführlich über die rechtlichen Grundlagen im Betreuungsrecht zu informieren, da die Aufgaben eines ehrenamtlichen Betreuers genauso sind wie für einen Hauptberuflichen.“
Gemeinsam mit Marion Eisler und Uwe Moschkau vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V. traf Ralph Seeger im Rahmen eines gerade zu Ende gegangenen Kurses auf eine lebhafte, interessierte und sehr engagierte Gruppe von 21 Frauen und Männern. An vier Abenden ging es in der Familienbildungsstätte Bad Neuenahr-Ahrweiler um ganz handfeste Dinge sowie zahlreiche konkrete Fragen der bereits als ehrenamtliche Betreuer bestellten Teilnehmer: Wie ermittele ich beispielsweise den Wert eines Hauses für das Vermögensverzeichnis? Was sind mündelsichere Geldanlagen? Welche Dinge sind beim Wechsel von eigener Wohnung in ein Heim zu beachten? Unter welchen Voraussetzungen darf ich als Betreuer für einen Betreuten in einen ärztlichen Eingriff, etwa eine Operation, einwilligen?
Viele gute und anschauliche Beispiele, konkrete Antworten und die sehr lebendige und erfrischende Vortragsweise der Referenten vermittelten den meisten Teilnehmern das Gefühl, für die Übernahme einer Betreuung gut gerüstet zu sein. Für Uwe Moschkau ist es jedoch wichtig, dass die ehrenamtlichen Betreuer nicht überfordert werden: „Ehrenamtliche Betreuer erhalten in der Regel zunächst eine einfachere Betreuung. Hier legen die Betreuungsvereine Wert auf eine gute Vermittlungsarbeit. Im Vorfeld einer Betreuungsvermittlung gibt es also ein gemeinsames Gespräch, damit sich der Betreute und der potentielle Betreuer vorher kennen lernen.“ Hilfestellung bei der Heranführung an die verantwortungsvolle Aufgabe geben auch die Referenten, indem sie weiterhin bei allen Fragen und Problemen ansprechbar sind.
„Das große Interesse an der Übernahme ehrenamtlicher Betreuungen und an Informationen zum Betreuungsrecht zeigen die Aktualität des Themas“, resümiert Marion Eisler und kündigt an: „Um die verstärkte Vermittlung Ehrenamtlicher in eine Tätigkeit als rechtliche Betreuer anzuregen, werden die Betreuungsvereine mit den Amtsgerichten Kontakt aufnehmen.“ Begleitend hierzu gibt es ein Angebot mit weiterführenden Informationen zu wichtigen Aspekten des Betreuungsrechts, wie beispielsweise dem Elternunterhalt sowie der Verwaltung, Organisation und einem Erfahrungsaustausch für Betreuer.
Mehr Geld für ehrenamtliche Betreuer
Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler klären auf
Positives hat sich dank des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes für ehrenamtliche Betreuer seit dem 1. August dieses Jahres getan. Für diese Personengruppe wurde die ehrenamtliche Aufwandspauschale von bisher 323 Euro auf jetzt 399 Euro angehoben.
Auf diese Gesetzesänderung weisen jetzt die beiden Betreuungsvereine der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region im Diakonischen Werk und des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – hin. Ralph Seeger vom SKFM: „Die neue Bestimmung gilt für alle gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuer, egal ob sie als Angehörige oder aus sozialem Engagement heraus tätig sind. Ab sofort kann der Betrag von 399 Euro als pauschale Erstattung für notwendige Aufwendungen beim Betreuungsgericht beantragt werden.“ Verfügt der Betreute über kein Geld, wird die Aufwandspauschale von der Staatskasse übernommen. Dieser Antrag kann frühestens nach einem Jahr ab Beginn einer Betreuung gestellt werden. Allerdings, so Marion Eisler vom Diakonischen Werk, muss die Steuerpflicht in diesem Zusammenhang beachtet werden: „Doch besteht ein Steuerfreibetrag, der Anfang dieses Jahres zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts gesetzlich auf jetzt 2.400 Euro erhöht wurde. Damit könnte ein Betreuer insgesamt bis zu sechs Betreuungen ehrenamtlich führen, ohne Steuern zahlen zu müssen.“
Bei Fragen stehen die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler gerne zur Verfügung:
• Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region im Diakonischen Werk, Tel: 02641/3283
• SKFM–Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V., Tel: 02641/201278