Diakoniestiftung


Der Stiftungszweck (aus unserer Satzung)

  1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke
  2. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Arbeit des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Koblenz
  3. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
  4. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stifter und ihre Erben haben keinen Rechtsanspruch auf Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.

Die Stiftung fördert folgende Arbeitsbereiche der Diakonie

  • Arbeit mit alten und pflegebedürftigen Menschen
  • Arbeit mit psychisch erkrankten Menschen
  • Arbeit mit Flüchtlingen und Migranten
  • Arbeit mit verschuldeten Menschen
  • Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung
  • Beratung und Vermittlung von Mutter-Kind-Kuren

Werden die Aufgabengebiete des Diakonischen Werkes erweitert, können auch diese durch die Stiftung gefördert werden.

Ein Beispiel:

Im Jahr 2005 nahmen wir eine junge Frau im Rahmen eines „1-€-Jobs“ in unserer Geschäftsstelle auf. Sie lebte zu diesem Zeitpunkt von Arbeitslosengeld II und ihre Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt waren gering, da Sie bereits 27 Jahre alt war. Je länger die junge Frau bei uns eingesetzt wurde, umso mehr konnten wir ihre vielseitigen Begabungen nutzen und fördern. Nach Ablauf der befristeten Tätigkeit, wollte uns die engagierte Frau weiterhin zur Verfügung stehen.

Mit Hilfe des Diakonischen Werkes Rheinland, der Industrie- und Handelskammer, der Arbeitsgemeinschaft und der ersten Erträge unserer Stiftung finanzierten wir einen Ausbildungsplatz für sie im Bereich Bürokommunikation. So gelang es uns nur mit Hilfe der Stiftung, einem jungen Menschen eine Perspektive für die Zukunft zu geben.

Wie funktioniert eine Stiftung

Nur die Erträge des Vermögens (z.B. Zins- oder Mieterträge)
Werden für die Arbeit der Stiftung verwendet. Das Vermögen selbst wird nicht verbraucht. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass langfristig („ewig“) Mittel zur Verfügung stehen, mit denen die Stiftungszwecke vefolgt werden können. Viele Stiftungen in Deutschland bestehen daher bereits seit Jahrhunderten.

Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es

Durch die Unterstützung der Diakoniestiftung Koblenz übernehmen Sie soziale Verantwortung in unserer Region. Sie helfen mit, benachteiligten Menschen neue Hoffnung zu schenken

Unsere Stiftung können Sie auf verschiedene Arten unterstützen:

• Zustiftung

Durch eine Zustiftung wird das Stiftungsvermögen erhöht. Dadurch erzielt die Stiftung langfristig höhere Erträge. Auf diese Weise tragen Sie zur Verwirklichung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke bei.

• Spende

Durch eine Spende sind Sie damit einverstanden, dass das Geld für die diakonische Arbeit verbraucht wird. Mit dem Geld können große und kleine Projekte verwirklicht werden, ohne dass der Spendende eine Gegenleistung erwartet.

• Anlassspende

Ob Geburtstag, Firmenjubiläum, Hochzeit oder auch das traurige Ereignis eines Todes, Sie können einen wichtigen Anlass nutzen, um Ihre Verbundenheit mit einer gemeinnützigen Körperschaft zu dokumentieren.

• Vermächtnis

Viele Stiftungen existieren nur weil Menschen ihren Nachlass oder einen Teil davon stiften. Sie können die Stiftung als Erbin oder Vermächtnisnehmerin einsetzen bzw. Ihr ererbtes Vermögen der Stiftung übertragen.

• Schenkung

Sie legen in einem Schenkungsvertrag die Eckpunkte der Schenkung fest. Sie können die Schenkung mit Auflagen an die Stiftung verbinden (z.B. Unterstützung bestimmter Projekte)

Was kann ich als Stifter bewirken

Mit meinem Geld und Vermögen kann ich…
…etwas bewegen was weit in die Zukunft wirkt
…Gutes tun
…anderen Menschen helfen
…Soziale Arbeit langfristig sichern

Die Errichtung unserer Stiftung gibt der Stiftenden die Möglichkeit, soziale Verantwortung zu übernehmen. Sie hilft langfristig Ziele und Projekte der diakonischen Arbeit in unsrer Region zu verwirklichen und diese auf Dauer zu sichern. Die Diakoniestiftung Koblenz wirkt so für eine gesunde und positive Gesellschaft in unserem nächsten Umfeld.

Dieses Engagement fördert der Staat gezielt durch steuerliche Anreize. Unsere Stiftung ist gemeinnützig und genießt bestimmte Steuererleichterungen und -befreiungen. Sie ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben berechtigt, Zustiftungen, Spenden und Schenkungen entgegen zunehmen und darüber Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbestätigungen) auszustellen.

Der Stiftungsrat

Dr. Markus Dröge
Pfarrer in Koblenz
Superintendent des Kirchenkreises Koblenz

Iris Pfisterer-Dahlem
Diakonieleitung
Diakonisches Werk des Kirchenkreises Koblenz

Hans-Joachim Hermes
Pfarrer in Koblenz
Synodalassessor im Kirchenkreis Koblenz
Diakoniebeauftragter im Kirchenkreis Koblenz



Diakonisches Werk des Evangelischen Kirchenkreises Koblenz  |  T: 0261–91161-63