Sexualpädagogische Präventionsarbeit

- mit Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Multiplikatoren gemäß §1, Abs. 1 und § 2, Abs. 1 und 2 SFHG- Schwangeren- und Familienhilfegesetz-1992

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom 28.05.1993 den § 1, Abs. 1 SFHG dahingehend kommentiert, dass Sexualaufklärung gemäß der gesetzlichen Vorgabe danach umfassend angelegt sein - und verschiedenste Alters- und Zielgruppen ansprechen muss.
Sie muss mehr sein als Wissensvermittlung über biologische Vorgänge und die Technik der Verhütung. Sexualaufklärung muss emotional ansprechend sein und die vielfältigen Beziehungsaspekte, Lebensstile, Lebenssituationen und Werthaltungen berücksichtigen.

Mit den Angeboten zur Sexualpädagogik und Sexualaufklärung nimmt das Diakonische Werk als gesetzlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung hier den gesetzlichen Auftrag wahr, Menschen aller Altersstufen durch fachlich kompetente, einfühlsame und bedürfnisorientierte Information und Beratung einen sexuellen Lernprozess anzubieten, der einen eigen - wie auch partnerverantwortlichen Umgang mit Sexualität unterstützt.

Mit unserer Arbeit möchten wir dazu beitragen, dass Sexualität als positive und schöpferische Lebensenergie und Lebensfreude erfahren wird. Sie ist ein existentielles Grundbedürfnis des Menschen und somit wesentlicher Bestandteil der Persönlichkeitsentwicklung und Identität jedes Einzelnen.


Kontakt:  Diakonisches Werk des Evangelischen Kirchenkreises Koblenz  |  T: 0261–91161-63