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Wer kann zur Kur fahren?
An einer Mütter- oder Mutter-Kind-Kur können Frauen teilnehmen, die Kinder erziehen oder erzogen haben und deren Ärztin oder Arzt die Notwendigkeit attestiert.
Die Krankenkassen übernehmen die Kurkosten in voller Höhe, abzüglich des gesetzlichen Eigenanteils von zur Zeit 10,00 Euro pro Tag. Bei Unterschreitung bestimmter Einkommensgrenzen kann ein Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung gestellt werden.
Berufstätige Frauen müssen keinen Urlaub für diese Maßnahme nehmen und ihr Gehalt wird weiter gezahlt.
An einer Mütter- oder Mutter-Kind-Kur können Frauen teilnehmen, die Kinder erziehen oder erzogen haben und deren Ärztin oder Arzt die Notwendigkeit attestiert.
Die Krankenkassen übernehmen die Kurkosten in voller Höhe, abzüglich des gesetzlichen Eigenanteils von zur Zeit 10,00 Euro pro Tag. Bei Unterschreitung bestimmter Einkommensgrenzen kann ein Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung gestellt werden.
Berufstätige Frauen müssen keinen Urlaub für diese Maßnahme nehmen und ihr Gehalt wird weiter gezahlt.
