Vertrauliche Geburt

Bei einer „Vertraulichen Geburt“ können schwangere Frauen, die sich in konflikthaften Lebenssituationen befinden und ihre Schwangerschaft geheim halten wollen, ihre Identität verbergen und haben dennoch die Möglichkeit, das Kind mit professioneller medizinischer Hilfe zur Welt zu bringen. Es müssen keine persönlichen Daten bekannt gegeben werden. Stattdessen wählt die Frau einen ausgedachten Namen (Pseudonym). Nur die Beraterin, die an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden ist, kennt den wahren Namen.
Wir begleiten betroffene Frauen, die diesen Weg gehen möchten, in allen Belangen, sowohl beim Kontakt mit Ärzten, Hebammen und der Klinik, als auch mit Adoptionsvermittlungsstellen und dem Jugendamt.

Wie ist der Weg bei einer „Vertraulichen Geburt“

Nach dem Gesetz ist die „Vertrauliche Geburt“ eine Entbindung, bei der Sie Ihre Identität nicht offenlegen und stattdessen in einem verschlossenen Umschlag Angaben zur Erstellung eines Herkunftsnachweises (Vor- und Zuname, Geburtsdatum und Ihre Anschrift) hinterlegen. 
Sie geben Ihre Identität nur einmalig gegenüber der Beraterin preis, die Ihre persönlichen Daten aufnimmt und dafür sorgt, dass diese sicher verschlossen sind und nach der Geburt beim Amt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hinterlegt werden. Vor der Geburt geben Sie sich ein Pseudonym und wählen den Jungen- oder Mädchennamen für Ihr Kind aus. Mit 16 Jahren hat Ihr Kind die Möglichkeit, Ihre Identität und damit seine Herkunft zu erfahren. Für junge Menschen ist es für ihre Entwicklung wichtig zu wissen, woher sie kommen. Mit Ihren Angaben ermöglichen sie dies. Sie können dem aber auch in begründetem Fall ab dem 15. Lebensjahr des Kindes widersprechen.

Nach der Geburt trägt das Standesamt Ihr Kind mit dem gewählten Namen ins Geburtenregister ein. Die Klinik bzw. Hebamme informiert nach der Geburt das Standesamt und Ihre Beraterin. Das Standesamt registriert die Geburt des Kindes unter Ihrem Pseudonym. Ihre persönlichen Daten werden also auch bei diesem Schritt geschützt.

Wir unterstützen Sie

Wenn Sie sich für eine „Vertrauliche Geburt“ entscheiden, vermitteln wir Hebammen und Krankenhäuser, wo Sie sich untersuchen lassen und vertraulich entbinden können. Auch nach der Geburt begleiten wir Sie weiter, wenn Sie das wünschen. Wir stellen den Kontakt zum Jugendamt her, welches Ihr Kind in Obhut nimmt, und zu den Adoptionsvermittlungsstellen.

Wichtig zu wissen

Sie können sich aber auch für ein Leben mit dem Kind entscheiden, bevor das Adoptionsvermittlungsverfahren abgeschlossen ist. Dies dauert in der Regel ein Jahr. Ihre Beraterin kann in dieser Zeit mit Ihnen Lösungsmöglichkeiten für Konflikte und Probleme finden, um Ihnen das Leben mit dem Kind zu ermöglichen. Dafür müssen Sie Ihre Anonymität aufgeben.

Kontakt

Beratungstermine können telefonisch vereinbart werden:

Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung

56070 Koblenz
Bodelschwinghstr. 36f
Tel.: 0261 / 988 570 10
Fax: 0261 / 988 570 131
E-Mail: schwako-koblenz@kirchenkreis-koblenz.de

56626 Andernach
Friedlandstr. 1a
Tel.: 02632 / 987 285
E-Mail: dw-andernach@kirchenkreis-koblenz.de

Außensprechstunden Schwangerenberatung:
56170 Bendorf
Hauptstr. 59
Gemeindehaus der Ev. Kirchengemeinde (Klingel Petrusraum)
Tel.: 0261 / 988 570 10
E-Mail: schwako-koblenz@kirchenkreis-koblenz.de
Jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 10:00 bis 12:00 Uhr



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