Häufig gestellte Fragen zum Insolvenzverfahren


1) Was ist ein Insolvenzverfahren?
Der Begriff "Insolvenz" bezeichnet die Zahlungsunfähigkeit. Das Insolvenzverfahren hilft überschuldeten Menschen. Bei Zahlungsunfähigkeit ist ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.

2) Von welcher Art von Schulden kann ich befreit werden?
Folgende Schulden bleiben auch nach einem Insolvenzverfahren bestehen: Geldstrafen, Bußgelder und Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung.

3) Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?
Das Verfahren mit anschließender Restschuldbefreiung dauert sechs Jahre ab Eröffnungsbeschluss. Es ist zu beachten, dass vor dem Verbraucherinsolvenzverfahren noch zwei Verfahrensstufen liegen, nämlich der außergerichtliche Einigungsversuch und das Schuldenbereinigungsplanverfahren, die über ein Jahr dauern können.

4) Wie viel kostet ein Insolvenzverfahren?
Sollte Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreichen um die Kosten des Verfahrens zu decken, dann ist eine Stundung der Kosten zu beantragen. Während des Insolvenzverfahrens wird pfändbares erzieltes Einkommen zur Deckung der Verfahrenskosten eingezogen. Falls nach dem Insolvenzverfahren noch Kosten übrig sind, können diese vier Jahre lang zurückgefordert werden, dabei gelten die Einkommensgrenzen der Prozesskostenhilfe.

5) Kann ein Ehepaar gemeinsam ein Insolvenzverfahren beantragen?
Dies ist nicht möglich. Ein Insolvenzverfahren muss von jedem Schuldner einzeln beim Amtsgericht beantragt werden.

6) Was ist ein Außergerichtlicher Einigungsversuch?
Mit Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt wird versucht, sich mit den Gläubigern zu einigen. Den Gläubigern wird ein Zahlungsplan vorgelegt, bei einer Ablehnung ist der Außergerichtliche Einigungsversuch gescheitert. Es erfolgt eine Bescheinigung, die voraus gesetzt wird um einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor Gericht zu stellen.

7) Wie funktioniert ein Schuldenbereinigungsplan?
Wenn der Richter der Meinung ist, dass der Zahlungsplan von den Gläubigern überwiegend angenommen wird, findet eine Abstimmung statt. Stimmen mehr als die Hälfte der Gläubiger zu und haben diese die Forderungssummenmehrheit, kann der Richter die Zustimmung der ablehnenden Gläubiger unter bestimmten Vorraussetzungen ersetzen. Nun muss der Schuldner mit der Erfüllung des Schuldenbereinigungsplans beginnen. Der Schuldenbereinigungsplan ist gescheitert, wenn mindestens die Hälfte der Gläubiger ablehnen. Anschließend wird dann das Insolvenzverfahren eröffnet.

8) Was ist der Unterschied zwischen einem Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren?
Ein Regelinsolvenzverfahren wird bei (ehemals) selbstständigen mit mindestens 20 Gläubigern angewandt und bei aktuell Selbstständigen. Dies betrifft auch ehemals Selbstständige, gegen die Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.
Ein Verbraucherinsolvenzverfahren tritt bei allen übrigen Schuldnern in Kraft.

9) Was bedeutet "Das Insolvenzverfahren ist eröffnet"?
Der Richter setzt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Insolvenzverwalter ein, welcher das Vermögen des Schuldners verwaltet. Der Schuldner muss nun einen pfändbaren Anteil des Einkom-mens für die Dauer von sechs Jahren an den Treuhänder abführen. Der abzuführende Anteil richtet sich nach der Pfändungstabelle.

10) Wo muss der Schuldner ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen?
Die Antragsformulare sind beim zuständigen Amtsgericht erhältlich. Weiterhin sollte eine Restschuldbefreiung und ggf. eine Stundung der Verfahrenskosten beantragt werden.

11) Wann tritt die Restschuldbefreiung nicht in Kraft?
Falls der Schuldner bereits wegen einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt wurde, in den letzen drei Jahren vor Antragsstellung falsche Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, Kredite oder Leistungen aus öffentlichen Kassen verschwendet hat oder falsche Angaben in den Vermögens-, Einkommens-, Gläubiger- oder Forderungsverzeichnissen gemacht hat, können die Gläubiger eine Nichtbefreiung beantragen.

12) Was ist eine Wohlverhaltensperiode?
Die Wohlverhaltensperiode beginnt nach Abschluss des Insolvenzverfahrens. In dieser Zeit muss der Schuldner folgende Pflichten erfüllen:
  • alle Einkünfte offen legen
  • den pfändbaren Teil des Einkommens ausschließlich an den Treu-händer abführen
  • dem Treuhänder und dem Gericht Mitteilung über jeden Arbeitsplatz- oder Wohnwechsel machen
  • geerbtes Vermögen zur Hälfte dem Treuhänder abführen

Verletzt der Schuldner eine der aufgeführten Pflichten kann ein Antrag eines Gläubigers die Restschuldbefreiung verhindern.

Fragen zum Regelinsolvenzverfahren

1) Was ist ein Regelinsolvenzverfahren?
Bei einem Regelinsolvenzverfahren wird vorher kein außergerichtlicher Einigungsversuch oder Schuldenbereinigungsplanverfahren durchgeführt.
Ein Antrag wird wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt, dann wird dies überprüft. Mit der Eröffnung des Verfahrens wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, welcher die Verfügungsgewalt über Einkommen und Vermögen des Schuldners besitzt.
Dieses Verfahren ist vom Ablauf mit dem Verbraucherinsolvenzverfahren zu vergleichen. Ein Insolvenzplan kann zum Erhalt eines Unternehmens vorgeschlagen werden.

2) Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?
Pfändbares Einkommen wird über die Dauer von sechs Jahre eingezogen, da die Wohlverhaltensperiode und die Restschuldbefreiung nach den gleichen Regeln wie im Verbraucherinsolvenzverfahren erfolgt.


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